Urteil des EU-Gerichtshofs: Heruntergeladene Spiele können weiterverkauft werden
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher das Recht haben, zuvor gekaufte heruntergeladene Spiele und Software weiterzuverkaufen, auch wenn ein Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) besteht. Dieser Artikel befasst sich ausführlich mit dieser Entscheidung.
EU-Gerichtshof genehmigt Weiterverkauf herunterladbarer Spiele
Prinzip der Erschöpfung des Urheberrechts und Grenzen des Urheberrechts
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass Verbraucher herunterladbare Spiele und Software, die sie zuvor gekauft und gespielt haben, legal weiterverkaufen können. Die Entscheidung geht auf einen Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht zwischen dem Software-Distributor UsedSoft und dem Entwickler Oracle zurück.
Der von den Gerichten aufgestellte Grundsatz ist die Erschöpfung der Verbreitungsrechte (Copyright Exhaustion Doctrine₁). Dies bedeutet, dass die Vertriebsrechte erschöpft sind, wenn der Urheberrechtsinhaber eine Kopie verkauft und dem Kunden das Recht einräumt, diese Kopie auf unbestimmte Zeit zu nutzen und so einen Weiterverkauf zu ermöglichen.
Die Entscheidung gilt für Verbraucher in EU-Mitgliedsstaaten und erstreckt sich auf Inhalte, die über Plattformen wie Steam, GOG und Epic Games erworben wurden.
Autor: malfoyJan 03,2025