
Ein verärgerter Elden-Ring-Spieler hat rechtliche Schritte gegen Bandai Namco und FromSoftware eingeleitet und wirbt den Unternehmen irreführende Marketingpraktiken in Bezug auf unzugängliche Spielinhalte vor. Lesen Sie weiter für Details zur rechtlichen Tragweite der Klage und den zugrundeliegenden Motiven des Klägers.
Elden-Ring-Spieler erhebt Klage vor Kleingericht
„Fertigkeiten-Schranke“ soll Inhalte versperren

Ein Nutzer mit dem Pseudonym Nora Kisaragi verkündete auf 4Chan Klagepläne gegen Bandai Namco und behauptet, FromSoftware verbirge gezielt umfangreiche Spielinhalte hinter übertriebenen Schwierigkeitshürden. Die Klage behauptet, Elden Ring und andere Soulsborne-Titel enthielten „eine gesamte zusätzliche Spielebene“, die für die meisten Spieler absichtlich unerreichbar gemacht worden sei.

Der Kläger führt den berüchtigten Schwierigkeitssprung des Shadow-of-the-Erdtree-DLCs als Beleg an. Zwar werden Data-Mining-Entdeckungen anerkannt, jedoch kontrovers als bewusst verstecktes Material statt geschnittener Inhalte interpretiert.
Die beschwerdeführende Person räumt ein, über keine direkten Beweise zu verfügen, und stützt sich stattdessen auf mutmaßliche Entwicklerhinweise aus den Designphilosophien von Sekiro und Bloodborne. Das Kernargument lautet, Verbraucher würden unwissentlich unzugängliche Inhalte aufgrund künstlicher Schwierigkeitsbarrieren erwerben.

Die Gaming-Community wies diese Vorwürfe mehrheitlich zurück und verwies darauf, dass Data-Miner substanziell verborgene Inhalte längst aufgedeckt hätten. Branchenexperten erklären, ungenutzte Assets verblieben üblicherweise aufgrund von Entwicklungsbeschränkungen in Spieledateien – nicht aufgrund gezielter Verschleierung.
Rechtliche Machbarkeitsprüfung

Das Kleingerichtsverfahren in Massachusetts ermöglicht Privatpersonen die Klageeinreichung ohne anwaltliche Vertretung. Richter bewerten jedoch letztlich die Stichhaltigkeit anhand von Beweismaßstäben.
Der Kläger könnte versuchen, Verbraucherschutzgesetze gegen irreführende Geschäftspraktiken geltend zu machen. Dennoch stellt die Substantiierung versteckter Inhaltsdimensionen immense Herausforderungen dar. Ohne handfeste Beweise für vorsätzliche Verbrauchertäuschung mit nachweisbarem Schaden erscheint ein Klageerfolg unwahrscheinlich.
Bemerkenswert: Selbst bei Erfolg würden die Entschädigungen aufgrund von Kleingerichtsgrenzen minimal ausfallen. Der Kläger betont jedoch, sein Hauptziel sei nicht finanzielle Kompensation, sondern eine offizielle Stellungnahme der Entwickler zu den mutmaßlich versteckten Inhalten.